Wir trauern um

 

    Roland Krüger, 37

 

       Er hinterlässt seine Lebensgefährtin und zwei Kinder (1 und 16Jahre alt.)           

Nachruf

Im Zusammenhang mit einer gewalttätigen Auseinandersetzung vom 18. April 2003 vor der Diskothek „Jungle Club“ in Berlin-Rudow, Rudower Straße, sollten am heutigen Tage zwei Personen wegen des Tatverdachts des gemeinschaftlich versuchten Mordes festgenommen werden. Hintergrund war eine Auseinandersetzung zwischen Angehörigen der Türsteherszene, die in eine Messerstecherei eskalierte, bei der ein Opfer durch einen Messerstich so verletzt wurde, dass es sich derzeit im Koma befindet. Hintergrund der Tat könnten sowohl Auseinandersetzungen unter Großfamilien aber auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Straftaten bzw. Revierkämpfe sein. Während ein Tatverdächtiger in Berlin-Wedding festgenommen werden konnte, kam es im Zusammenhang mit der zweiten Festnahme in Berlin-Neukölln zu einem Schusswaffengebrauch durch die dort angetroffenen Tatverdächtigen.

Das SEK Berlin erhielt im Rahmen eines gemeinsamen Einsatzes mit dem MEK unter der Führung des LKA 211 den Auftrag, die Festnahme in der Kienitzer Str. 33 durchzuführen. Es war davon auszugehen, dass sich in der Wohnung Tatverdächtige und weitere Personen befanden. Die Gefährdungsanalyse ergab, dass die in der Wohnung befindlichen Täter und eventuell auch weitere Personen gewalttätig und bewaffnet sein würden. Es war sowohl von einer Bewaffnung mit Hieb- und Stichwaffen wie auch Schusswaffen auszugehen.

Für das Objekt im Erdgeschoss wurde eine Gruppe SEK-Beamte eingeteilt. Der an der Spitze des Eindringtrupps befindliche Roland Krüger – wie üblich – mit Schutzschild und Helm ausgerüstet.

Gegen 16.30 Uhr wurde die Tür der Wohnung gewaltsam geöffnet und es fand ein schnelles Eindringen unter lauten Rufen: “Polizei, Polizei“ statt. Am Ende eines ca. 5 Meter langen Wohnungsflures befanden sich mehrere männliche Personen, die sofort das Feuer aus einer Handfeuerwaffe auf die eindringenden SEK-Beamten eröffneten.

Roland Krüger und eine weiterer Beamter wurden getroffen und fielen zu Boden.

Trotzdem gelang es den restlichen Einsatzkräften ohne eigene Schussabgabe die Täter am Boden zu fixieren und festzunehmen.

Roland Krüger wurde trotz seiner Schutzausstattung lebensgefährlich verletzt. Er wurde sofort von den Rettungssanitätern des SEK erstversorgt und von der Besatzung des schnell eintreffenden Notarztwagens mehrfach reanimiert. Im Krankenhaus wurde um 17.41 Uhr der klinische Tod festgestellt. Er erlag seinen Verletzungen am 27.04.2003.
Der zweite Beamte erlitt Schussverletzungen, die nach Erstversorgung durch die Rettungssanitäter zurzeit in einem Krankenhaus weiter behandelt werden. Lebensgefahr besteht nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht.

Die vorlaufenden Ermittlungen mit Tatzeitpunkt 18.04.2003 richteten sich gegen mehrere Beschuldigte im Alter zwischen 26 und 43 Jahren, die in Berlin mit ungeklärter Staatsangehörigkeit seit mehreren Jahren aufhältlich sind. Als Geburtsort ist gegenüber der Ausländerbehörde Berlin jeweils Beirut angegeben. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um libanesische Kurden bzw. Angehörige einer libanesisch-kurdischen Großfamilie, die als Bürgerkriegsflüchtlinge einen ausländerrechtlichen Status in Berlin erworben haben.
Die hier bekannt gewordenen Tatverdächtigen und ihre Bezugspersonen sind seit längerer Zeit Gegenstand von kriminalpolizeilichen/staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und sind in erster Linie mit Gewaltdelikten bekannt geworden. Ihre Aktivitäten suchten sie in der Türsteherszene, sie haben dort Funktionen als Türsteher mit illegalen Beschäftigungsverhältnissen wahrgenommen. Soweit hier die Diskothek „Jungle“ benannt ist, ist eine wirtschaftliche Verbindung zu einem privaten Sicherheitsdienst, geführt von Strohleuten, vorhanden. Für diesen privaten Sicherheitsdienst waren neben den bereits genannten mutmaßlichen libanesischen Kurden auch deutsche Staatsangehörige illegal tätig, die ebenfalls schon mehrfach wegen unterschiedlicher Gewaltdelikte, wegen Vergehen nach dem Waffengesetz und wegen BTM-Handels bekannt geworden sind.


Eine der angetroffenen Bezugspersonen, die heute mit festgenommen wurde, ist letztmalig im Jahre 2000 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren wegen räuberischer Erpressung verurteilt worden. Die Beschuldigten sind insgesamt mehrfach polizeilich wegen diverser Gewaltdelikte bis hin zum besonders schweren Landfriedensbruch in Erscheinung getreten.

Die Ermittlungen habe inzwischen ergeben, dass als Täter der 33jährigeYassin A. in Betracht kommt.

Urteil ist gesprochen

Quelle: Pressedienst Polizei Berlin  /  © WELT.de

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