Der Täter
Marcel Eisenbeiß, 40
Lebenslang
für Polizistenmord
Nürnberg - Der 41-jährige Marcel Eisenbeiß aus Forchheim
muss für die tödlichen Schüsse auf einen Erlanger Polizisten für
immer hinter Gitter. Ein Nürnberger Schwurgericht verurteilte ihn
gestern wegen Mordes, versuchten Mordes und räuberischer Erpressung zu
lebenslanger Haft. Wegen der besonderen Schwere seiner Taten ordnete das
Gericht zusätzlich Sicherungsverwahrung und die Unterbringung in einer
geschlossenen psychiatrischen Klinik an. Damit wird ein Verbrechen gesühnt, dem in der Nacht zum 12. Oktober
2000 der 31-jährige Polizeihauptmeister Christian Trautner zum Opfer
fiel. Der unter anderem wegen Drogenhandel und Körperverletzung
vorbestrafte Eisenbeiß war von Trautner und seinem Kollegen Wolfgang M.
nach einer Verfolgungsfahrt in Bubenreuth bei Erlangen gestellt worden.
Die Polizisten glaubten, es mit einem Betrunkenen zu tun zu haben, der
Angst um seinen Führerschein hatte. Tatsächlich lag gegen Eisenbeiß ein Haftbefehl vor. Ende Juli hatte
er in der forensischen Klinik Mainkofen bei Deggendorf einen
Krankenpfleger überwältigt und war anschließend geflüchtet. Freunde
hatten ihn bis zum 12. Oktober an verschiedenen Orten in Franken
versteckt und mit falschen Papieren, Auto und Handy versorgt. Davon wussten die Streifenpolizisten nichts. Als sie ihre Waffen
wieder weggesteckt hatten, um ihn aus seinem Pkw zu zerren, zog der
41jährige eine Makarov-Pistole und schoss aus kürzester Entfernung.
Trautner verblutete. Sein schwer verletzter Kollege konnte noch zur
Pistole greifen und Eisenbeiß kampfunfähig schießen. Eisenbeiß machte während des Verfahrens keinerlei Aussagen. Sein
Verteidiger gab an, es hätte durchaus sein können, dass er die
Streifenpolizisten provozieren wollte, um sich von ihnen erschießen zu
lassen. Anlass dazu hätte seine auswegslose Lebenssituation sein
können, zumal seine Frau nichts mehr von ihm wissen wollte. Einen
versuchten „Selbstmord durch die Polizei“ schloss der Vorsitzende
des Schwurgerichts, Adolf Kölbl, jedoch aus. Denn Eisenbeiß habe die
Beamten durch sein Verhalten bewusst getäuscht, um sie arg- und wehrlos
zu machen. Erst dann habe er zur Waffe gegriffen und sofort abgedrückt. Das Urteil stützte sich vor allem auf die detailgenauen Erinnerungen
des überlebenden Polizisten und die Beobachtung von drei Nachbarn, die
die Schießerei mitbekommen hatten. Zudem soll Eisenbeiß einer
früheren Freundin gesagt haben, ehe er sich verhaften lasse, werde er
einige Polizisten „mitnehmen“. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem mit 19 Jahren erstmals
zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Sohn einer Deutschen und eines
US-Soldaten zwar eine gestörte Persönlichkeit, befand ihn aber für
voll schuldfähig. Quelle: Süddeutsche vom 19.06.2002 |