Der Täter

                  

Marcel Eisenbeiß, 40

Lebenslang für Polizistenmord

Nürnberger Gericht ordnet Sicherungsverwahrung an


Von Peter Schmitt

 

Nürnberg - Der 41-jährige Marcel Eisenbeiß aus Forchheim muss für die tödlichen Schüsse auf einen Erlanger Polizisten für immer hinter Gitter. Ein Nürnberger Schwurgericht verurteilte ihn gestern wegen Mordes, versuchten Mordes und räuberischer Erpressung zu lebenslanger Haft. Wegen der besonderen Schwere seiner Taten ordnete das Gericht zusätzlich Sicherungsverwahrung und die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an.

Damit wird ein Verbrechen gesühnt, dem in der Nacht zum 12. Oktober 2000 der 31-jährige Polizeihauptmeister Christian Trautner zum Opfer fiel. Der unter anderem wegen Drogenhandel und Körperverletzung vorbestrafte Eisenbeiß war von Trautner und seinem Kollegen Wolfgang M. nach einer Verfolgungsfahrt in Bubenreuth bei Erlangen gestellt worden. Die Polizisten glaubten, es mit einem Betrunkenen zu tun zu haben, der Angst um seinen Führerschein hatte.

Tatsächlich lag gegen Eisenbeiß ein Haftbefehl vor. Ende Juli hatte er in der forensischen Klinik Mainkofen bei Deggendorf einen Krankenpfleger überwältigt und war anschließend geflüchtet. Freunde hatten ihn bis zum 12. Oktober an verschiedenen Orten in Franken versteckt und mit falschen Papieren, Auto und Handy versorgt.

Davon wussten die Streifenpolizisten nichts. Als sie ihre Waffen wieder weggesteckt hatten, um ihn aus seinem Pkw zu zerren, zog der 41jährige eine Makarov-Pistole und schoss aus kürzester Entfernung. Trautner verblutete. Sein schwer verletzter Kollege konnte noch zur Pistole greifen und Eisenbeiß kampfunfähig schießen.

Eisenbeiß machte während des Verfahrens keinerlei Aussagen. Sein Verteidiger gab an, es hätte durchaus sein können, dass er die Streifenpolizisten provozieren wollte, um sich von ihnen erschießen zu lassen. Anlass dazu hätte seine auswegslose Lebenssituation sein können, zumal seine Frau nichts mehr von ihm wissen wollte. Einen versuchten „Selbstmord durch die Polizei“ schloss der Vorsitzende des Schwurgerichts, Adolf Kölbl, jedoch aus. Denn Eisenbeiß habe die Beamten durch sein Verhalten bewusst getäuscht, um sie arg- und wehrlos zu machen. Erst dann habe er zur Waffe gegriffen und sofort abgedrückt.

Das Urteil stützte sich vor allem auf die detailgenauen Erinnerungen des überlebenden Polizisten und die Beobachtung von drei Nachbarn, die die Schießerei mitbekommen hatten. Zudem soll Eisenbeiß einer früheren Freundin gesagt haben, ehe er sich verhaften lasse, werde er einige Polizisten „mitnehmen“.

Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem mit 19 Jahren erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Sohn einer Deutschen und eines US-Soldaten zwar eine gestörte Persönlichkeit, befand ihn aber für voll schuldfähig.

Quelle: Süddeutsche vom 19.06.2002

 

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