Täter

 

Ecevit Özcelik, 24

Özcelik wurde am 08.11.2001 zu 12 Jahren Haft und anschließender

Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt verurteilt.

 

Zwölf Jahre Haft für den Todesschützen von Walluf
Urteil im Grebert-Prozess: Nach Strafverbüßung wartet die Psychiatrie



 
Vom 09.11.2001

WALLUF – Für zwölf Jahre soll der Türke Ecevit Özcelik ins Gefängnis. Mit dieser Strafe sühnte die 2. große Strafkammer des Wiesbadener Landgerichts gestern den Tod des Polizisten Ingo Grebert. Özcelik hat am Fronleichnamstag des Jahres 2000 im Wallufer Erikaweg auf den jungen Polizisten und seinen Kollegen Gerhard T. geschossen, davon ist das Gericht überzeugt. Grebert starb, T. überlebte schwer verletzt.

 
Von unserem

Redaktionsmitglied

Wilhelm Schlieker

Gut 45 Minuten nahm die mündliche Begründung des Urteils in Anspruch. Die Mutter des getöteten Polizisten folgte zitternd und weinend den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Dr. Steffen Poulet. Äußerlich völlig unbewegt nahm der geistig minderbemittelte Angeklagte Ecevit Özcelik das Urteil auf.

Zufrieden äußerte sich Staatsanwalt Klaus Heimann-Trosien nach der Verhandlung. Die Eltern Ingo Greberts – sie verfolgten als Nebenkläger den gesamten Prozess – seien erleichtert über diesen Ausgang, sagte ihre Rechtsanwältin Birgit Kulzer. Sie sprach von einem „angemessenen“ Urteil.

Verteidiger geht in Revision

Ganz anders Michael Goetz, der Verteidiger des 26-jährigen Türken. Er werde selbstverständlich in die Revision gehen, betonte Goetz, nannte die Entscheidung der Strafkammer ein „Fehlurteil“. Goetz: „Justitia hatte hier die Augenbinde ab“. Der Verteidiger hatte während der langwierigen Verhandlung immer wieder Zweifel an der Tatversion genährt, wonach Ecevit Özcelik bei einem Gerangel im Zuge einer Personalienüberprüfung die Pistole des Polizisten Gerhard T. zu fassen bekam, damit auf Ingo Grebert und auf Gerhard T. feuerte, bevor der sterbende Grebert ihn mit einem Kopfschuss niederstreckte. Widersprüchliche Zeugenaussagen, schlampige Ermittlungsarbeit der Polizei, die wichtige Spuren verwischte, führte Goetz dagegen ins Feld.

DNA-Spuren an einem später am Tatort gefundenen Geschoss ließen auch die Spekulation zu, dass der Beamte T. versehentlich auf Grebert geschossen haben könnte. Zumal der Angeklagte gegenüber einem Psychiater aussagte, er habe die Waffe Greberts, nicht die von T. zu fassen bekommen. Die Polizisten hätten ihn als Ausländer beschimpft und geschlagen, sagte Özcelik dem Gutachter. Er habe dem jüngeren die Pistole abgenommen und auf beide geschossen. Im gesamten Prozess äußerte sich Özcelik nur einmal, sagte: „Es tut mir leid“. Goetz hatte Freispruch gefordert: Im Zweifel für den Angeklagten.

Des Totschlags schuldig

Das Gericht teilte diese Zweifel nicht. Die Kammer folgte der Darstellung des überlebenden Polizisten, „nur diese ist plausibel“, so Dr. Steffen Poulet. Es gebe „keinen vernünftigen Zweifel“ daran, dass Özcelik für die beiden Schüsse auf die Polizisten verantwortlich sei. Die Kammer befand den Türken des Totschlags an Ingo Grebert und des versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung an Gerhard T. für schuldig. Gründe für Milde sah das Gericht kaum: „Özcelik versuchte alles, um auch T. zu töten“, sagte Dr. Poulet. Unter Berücksichtigung der verminderten Steuerungsfähigkeit des Türken, seiner Hirnschädigung, seines Geständnisses und seiner „schwierigen Lebenssituation“ kam das Gericht zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Gefängnis.

Eltern sind gezeichnet

Zu bedenken waren die erheblichen Folgen der Tat, führte Poulet aus. Der überlebende Polizist Gerhard T. erlitt einen Durchschuss im Unterleib. Die Kugel durchbohrte Blase und Darm, der Verletzte bekam für Monate einen künstlichen Darmausgang. Der Polizist ist noch heute dienstunfähig, er leidet unter posttraumatischen Störungen.

„Erhebliche Folgen“ hatte die Tat auch für die Eltern und für die Lebensgefährtin des getöteten Polizisten. Beide Eltern haben den gewaltsamen Tod ihres Sohnes nicht verkraften können, mussten sich psychologischer Behandlung, teils auch stationär, unterziehen.

Quelle: Wiesbadener Tageblatt + AP

 

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