Der Täter

Lothar Kupka

 

Im September 2000 wurde KUPKA wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Quellen: u.a. RZ-Online vom 18.01.00 / rp-online v. 03.02.00 / ZDF Online v.21.09.00

 

26. April 2002

Im zweiten Prozeß wurde der Mann, der einen Polizisten bei der Radarkontrolle erschossen hatte, vom Landgericht Fulda wegen Mordes zu lebenslänglich verurteilt

Im September 2000 war der Mann, der am 18. Januar 2000 den Polizisten Günther Knöpfel aus Heringen bei einer Radarkontrolle erschossen hatte, vom Landgericht Fulda wegen Totschlages zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Alle Beteiligten - Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und der Verurteilte - hatten Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte der Revision der Anklage stattgegeben und das Urteil ans Landgericht Fulda zurückverwiesen. Heute wurde der wiederholte Prozeß mit einem eindeutigen Urteil beendet.

(weitgehender Text des ARD-Sammelangebotes von Christoph Käppeler am 26.4.2002; nicht alle O-Töne)

Zu lebenslänglichem Gefängnis wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter Geiselnahme mit Todesfolge verurteilte das Gericht den heute 47jährigen. Dazu kommen als weitere Delikte fahrlässige Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz.

Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Polizisten eiskalt ausgenützt, sich zum Herr über Leben und Tod aufgeschwungen und ihn kaltblütig ermordet, so Richter Heinrich Becker.

Damit folgte das Gericht diesmal der Sicht des Staatsanwaltes, der Witwe des getöteten Polizisten und des verletzten Kollegen.04260006

Der Anwalt der Witwe Jochem Heumann:

 

Endlich ist das Urteil gesprochen worden, das wir schon beim erstenmal erhofft und eigentlich auch erwartet hatten: Dass nämlich das Gericht die Tat als das ansieht, was es heute ausgeurteilt worden ist: Als heimtückischen Mord, begangen aus niedrigen Beweggründen. Und gerade an einem Tag wie heute, an dem ja wieder ein Polizeibeamter im Dienst erschossen worden ist, muss auch gezeigt werden, dass der Staat Mord auch als Mord verurteilt, aburteilt, und die Täter dann entsprechend zur Rechenschaft zieht.

 

Im ersten Urteil im September 2000 war der Angeklagte zunächst wegen Totschlags, versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge sowie fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz nur zu 12einhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nachdem Staatsanwaltschaft, Witwe und der verletzte Kollege Revision eingelegt hatten, wurde das Urteil vom  Bundesgerichtshof  aufgehoben, weil die Richter die Tat nicht genügend auf mögliche Mordmerkmale, wie Heimtücke und niedrige Beweggründe, geprüft hätten.

Am 18. Januar 2000 hatte der heute 47jährige aus Halle, der in Frankfurt als Busfahrer arbeitete, an der Autobahn A 4 bei Kirchheim den 41jährigen Polizisten Günther Knöpfel erschossen und dessen Kollegen verletzt. Motiv: Er war mit seinem Privatwagen von dem Radargerät der beiden Polizisten geblitzt worden, weil er schneller fuhr als die an dieser Stelle erlaubten 100 Kilometer pro Stunde. Da er schon Punkte in Flensburg hatte, hätte ihn das Führerschein und Job gekostet.

An einer Raststätte kehrt er um und fuhr an die Stelle zurück, wo er geblitzt worden war. Er täuschte eine Panne vor; nahm eine Pistole aus dem Kofferraum und ging zu dem versteckten Wagen neben der Autobahn, in dem die Polizisten saßen. Er bat die Beamten um Hilfe und schoss dann aus kurzer Entfernung den 41 Jahre alten Günther Knöpfel aus dem osthessischen Heringen ins Herz. Der starb sofort; sein Kollege auf dem Beifahrersitz wurde am Arm verletzt und konnte durch die Beifahrertür flüchten.

Staatsanwalt Johannes Ziemendorf hatte “besondere Schwere der Schuld beantragt”, damit der Angeklagte nicht nach 15 Jahren wieder freikommen könne:

“Ich muss sagen: Es entsprich ja in etwa dem Antrag, mit Ausnahme dessen, dass die Staatsanwaltschaft ja auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt haben wollte. Die Kammer ist dem nicht gefolgt, wie sie daraus entnehmen können, dass die besondere Schwere der Schuld eben nicht erwähnt worden ist. Ich meine, das ist im Endeffekt jedenfalls mit der Revision von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht angreifbar, so dass ich dem Kollegen, der die Sache ja bearbeitet hat, vorschlagen werde, das Urteil jedenfalls seitens der Staatsanwaltschaft nicht anzugreifen. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Herr Verteidiger Rechtsmittel einlegt”.

Der Verurteilte Lothar Kupka wirkte bei der Urteilsverkündigung relativ gefasst. Sein Anwalt aber sagte kurz angebunden, bevor er mit seinem Klienten aus dem Saal davoneilte, auf die Frage, was er jetzt tun werde: “Revision einlegen!”

Quelle:   Christoph Käppeler 

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